Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

1. Die nachstehenden Bedingungen haben für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden ausschließliche Geltung. Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (isv § 14 BGB, dh natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde erkennt diese AGB für den vorliegenden Vertrag und in der jeweiligen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Ihnen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, gleichgültig, wann uns solche Bedingungen zugehen. Die Bedingungen für Software-Lizenzen sind in separaten Verträgen aufgeführt.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

3. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über die deutschsprachige oder englischsprachige Seite des Online-Shops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über unsere deutschsprachige Website, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über unsere englischsprachige Website, ist ausschließlich die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Englischsprachigen Begriffen, denen die entsprechenden deutschen Begriffe beigefügt sind, kommt stets die Bedeutung des jeweiligen deutschen Begriffs zu.

II. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, außer es ist eine Gültigkeitsdauer angegeben.
  2. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sind wir nicht mehr an die im Angebot abgegebenen Preise und Lieferfristen gebunden.
  3. CODESYS GmbH behält sich das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem Liefergegenstand jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
  4. Maßgebend für den Kaufvertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Vereinbarungen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, die die Auftragsbestätigung ergänzen oder ändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


III. LIEFERUNG UND LEISTUNG

  1. Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  2. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen.
  4. Dem Kunden übermittelte oder mit ihm vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und setzen die Abklärung aller technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung voraus. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
  5. Bei vereinbarten Lieferfristen wird vorausgesetzt, dass der Kunde etwaigen ihm obliegenden Mitwirkungspflichten firstgerecht nachkommt. Sofern wir Anpassungen von Programmen an Kundenwünsche oder individuelle Programmierungen vornehmen, sind nur schriftliche Wünsche und Anforderungen des Kunden für uns verbindlich. Etwaige Schnittstellen sind offen zu legen.
  6. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, infolge veränderter behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von uns – auch soweit sie bei Zulieferern eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten.
  7. Die Abnahme eines Projekts hat nach Bereitstellung der Lieferung und Aufforderung durch CODESYS GmbH schriftlich zu erfolgen. Ein Projekt gilt auch als abgenommen, wenn sich die Lieferung im produktiven Einsatz befindet bzw. wenn innerhalb einer Frist von 6 Wochen keine Einwände bezogen auf die angeforderten Projektinhalte gemeldet werden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei CODESYS GmbH ein, so gilt das Projekt als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden. Etwaige Garantieansprüche bleiben davon unberührt.
  8. Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte, unter den Voraussetzungen des § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, können wir 20% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
  9. Die Vertragserfüllung unsererseits steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechst sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.


IV. PREISE

  1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Unsere Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.
  2. Es gelten die Listenpreise, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Paketvergünstigungen gelten nur für den Erwerb der entsprechenden Pakete; durch schrittweises Zukaufen einzelner Komponenten kann keine Paketvergünstigung gewährt werden.


V. VERSAND

  1. Versand und Zustellung – auch bei Teillieferungen – erfolgen ab Firmensitz und auf Rechnung des Kunden.
  2. Ohne besondere Weisung versenden wir auf die Art, die uns am besten geeignet erscheint. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.


VI. GEFAHRÜBERGANG

  1. Leistungsort ist der Sitz des Verwenders. Bei Lieferung gilt § 447 BGB.
  2. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.


VII. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE, HAFTUNG

  1. Der Liefergegenstand ist vom Kunden unverzüglich nach Lieferung auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind uns schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Später entdeckte Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt der Liefergegenstand auch in Hinblick auf diese Mängel als genehmigt.
  2. Tritt der Mangel nur mit einer bestimmten Hardware auf, so muss diese in dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befand, zu unserer Besichtigung bereitgehalten werden.
  3. Sollte ein Mangel der Kaufsache vorliegen, so werden wir zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung (je nach Mangel auch mehrmals) oder Ersatzlieferung gewähren. Wählen wir die Mangelbeseitigung, so sind wir verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
  4. Haftungsausschluss für Maschinenübersetzungen:
    Als offizielle Version sämtlicher textlicher Beschreibungen in der Software, einschließlich der Online-Hilfe und aller im Rahmen der Benutzung der Software angezeigten Texte, gilt ausschließlich die deutsche und englische Sprachfassung. Die als Service bereitgestellten Übersetzungen in andere Sprachen werden als Maschinenübersetzung vom automatischen Übersetzungsdienst „Google Translate“ bereitgestellt. Eine Maschinenübersetzung gibt den wesentlichen Textinhalt in einer Ihnen verständlichen Sprache wieder. Sie wird vollautomatisch und ohne jedes menschliche Zutun erstellt. Qualität und Genauigkeit der maschinellen Übersetzung können je nach Text und Sprachenkombination stark variieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige Inhalte wie Bilder, Videos, Flash usw. aufgrund der Einschränkungen der Übersetzungssoftware eventuell nicht korrekt übersetzt wurden. Die Maschinenübersetzungen unterliegen keiner Mängelgewähr. Es wird mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit keine Haftung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit, oder Richtigkeit der Übersetzungen in eine andere Sprache als Deutsch und Englisch übernommen.
  5. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, natürliche Abnutzung, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht durch uns verschuldet sind. Wir haften nicht für die Lauffähigkeit von Programmen auf Hardware, die nicht von uns geliefert wurde. Wir haften nicht für die Lauffähigkeit der durch uns gelieferten Software, wenn andere Software / Fremdprogramme diese Lauffähigkeit beeinflussen. Wir haften nicht für Datenverlust, bzw. Schäden, die aus einer unvollständigen oder fehlenden Datensicherung entstehen und weisen hier ganz ausdrücklich auf die Verantwortung des Kunden hin.
  6. Wir haften nicht für Schäden, die durch EDV-Viren, unberechtigten Zugang über das Internet bzw. Datenleitungen (Hacker), Betriebssystemfehler und so genannter Standard-Software (z.B. Microsoft Office), verursacht werden.
  7. Die Frist, innerhalb derer Mängelansprüche geltend gemacht werden können, beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen - zwölf Monate ab Gefahrenübergang, es sei denn ein Mangel wurde arglistig verschwiegen.
  8. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
  9. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


VIII. SCHADENSERSATZ / HAFTUNGSBEGRENZUNG

  1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut; in diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


IX. ZAHLUNG

  1. Sämtliche Rechnungen sind, soweit nichts anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  3. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen. Diskontierungsspesen werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme, vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet. Es wird keinerlei Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest übernommen.
  4. Werden Wechsel oder Schecks nicht termingerecht durch den Bezogenen gutgeschrieben, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen des Unternehmers gegenüber dem Kunden fällig. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist.
  5. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Kunden ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
  6. Sämtliche Forderungen gegen den Kunden, egal aus welchem Rechtsverhältnis, sind sofort zur Zahlung fällig, wenn ein Sachverhalt verwirklicht wird, der gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen zum Rücktritt berechtigen würde.
  7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, noch offene Lieferungen aus dieser oder anderweitiger Bestellung bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen.


X. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  2. Bei Abwicklung von Projekten in mehreren Teilphasen mit jeweils eigener Abnahme und Teilzahlung gilt dies für jede Projektphase einzeln.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
  4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern, zur Sicherung übereigenen oder verpfänden. Bei Zugriffen durch Dritte hat er uns unverzüglich unter Übersendung aller ihm verfügbaren Unterlagen zu unterrichten.
  5. Die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


XI. VERJÄHRUNG
Alle Ansprüche des Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme des Liefergegenstandes, soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht richtig, anfechtbar oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sowie bestehende Lücken dieser Vereinbarung werden durch solche Bestimmungen ersetzt bzw., geschlossen, die der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kempten.


Stand: 30.10.2023

 

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